top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das AGB Gesetz der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Rechtsform ist Bestandteil der Bestimmungen dieses Vertrages; sind einzelne Bestimmungen, die nachfolgend aufgelistet sind mit dem AGB Gesetz nicht konform, so gelten im Zweifelsfall zunächst die Bestimmungen des geschlossenen Vertrags und im Anschluss daran Bestimmungen, die dem Inhalt der Bestimmung des Vertrags am nächsten kommen.

 

1. Abtretung von Rechten aus dem Vertrag

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Sachverständigenvertrag Dritten abzutreten. Dritte können gegenüber dem Sachverständigen aus dem Vertrag und aus dem unter Zugrundelegung des Vertrages gefertigten Gutachten keine Rechte geltend machen.

 

2. Pflichten des Sachverständigen

Der Sachverständige ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen seinem Sachverstand nach und den allgemein gültigen Regelwerken und Normen zu erfüllen. Sollten Erschwernisse die fristgerechte Ausführung des Gutachtens behindern oder verzögern, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Sämtliche die Gutachtenausfertigung und dessen Begleitumstände betreffende Geschehnisse, Fakten, Unterlagen etc. unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Der Sachverständige ist verpflichtet, dieses Geschäftsgeheimnis gegenüber Dritten zu wahren. Bei Gutachten, welche dem Zweck nach bestimmt sind, der Justiz als Beweisführung vorgelegt werden, hat der Sachverständige das vom Auftraggeber genehmigte Recht, im Rahmen der Gutachtenausführung der Justiz auf dessen ausdrückliche Anforderung Rede und Antwort zu stehen.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen sämtliche Unterlagen bereitzustellen (sofern vorhanden), um die Gutachtenerstattung zu ermöglichen. Er hat weiter die Pflicht, nach Rechnungseingang, diese umgehend zu prüfen und innerhalb 10 Werktagen ohne Abzug zu begleichen. Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

 

Die genannten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers weder veröffentlicht noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Vorzeitige Auflösung des Vertrags

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird der Vertrag aus einem anderen Grunde vom Auftraggeber gekündigt, so hat der Sachverständige Anspruch auf Vergütung für die bis zum Eingang der Kündigung gefertigten Leistungen. Diese sind nachzuweisen.

 

5. Zusätzliche Leistungen

Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und der besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt vorgenanntes auch für Pauschalsummen, die für Teile der Leistung vereinbart sind.

 

Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, sonst kann es auf seine Kosten geschehen. Er haftet außerdem für andere Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen, wenn die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) nichts anderes regeln.

 

Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten. Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen.

 

6. Abnahme, Haftung, Gewährleistung

Der Sachverständige haftet für sämtliche Ausführungen, welche er in seinem Gutachten dargestellt hat, sofern es sich um Ausführungen handelt, die er selbst gefertigt hat. Werden Vorleistungen vom Auftraggeber (Bestandsplanung, Berechnung usw.) auf Wunsch des Auftraggebers übernommen, so beschränkt sich die Haftung auf mathematische Fehler im Umgang mit den vorgenannten Unterlagen. Der Auftraggeber kann dann keine Haftung für das Gesamtergebnis herleiten, wenn die Grundlagen des Gutachtens von ihm stammen und der Sachverständige keine Gelegenheit erhielt, diese nachzuprüfen (z.B. aufgrund Honorarvereinbarung).

 

Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 2 Jahren, sofern gesetzlich keine kürzeren Verjährungszeiten vorgesehen sind oder Parteien individuell keine abweichende Vertragsabrede getroffen haben.

 

Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der Leistung; die Abnahme ist dann vollzogen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Eingang keine Mängel am Werk geltend gemacht hat. §§ 633, 634 BGB gelten sinngemäß.

 

Der Sachverständige unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling-Konzern-Versicherung mit folgenden Deckungssummen:

 

Personenschäden: 3.000.000,00 €

 

Sonstige Schäden: 2.000.000,00 €

 

 

7. Auftragsverarbeitung gemäß DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung)

 

               Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer

 

               Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus den vorstehenden Leistungsvereinbarungen.

               Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

               Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

Die Speicherung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer ist unbefristet. Eine Löschung der Daten kann verlangt werden durch Briefform oder E-Mail an:

 

Dipl.-Ing. Matthias Schmitt

Energieberatungs- und Sachverständigenbüro

Grasbeurer Str. 3, 88709 Meersburg, info@schmitt-sv.de

 

 

Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht:

 

Wichtig:

 

Nachstehendes gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Vertragsparteien außerhalb der Geschäftsräume vom Auftragnehmer (z.B. beim Bauvorhaben oder auf Messen) vom Verbraucher unterzeichnet.

 

Unterschrift Auftraggeber

 

In Kenntnis der vorigen Widerrufsbelehrung verlange ich ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit seiner Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere

              

Unterschrift Auftraggeber

 

 

8. Schlussbestimmungen

​

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Wird während der Laufzeit dieses Vertrages die HOAI oder AHO novelliert oder tritt an ihrer Stelle eine andere Verordnung, verpflichten sich beide Parteien, über die Honorierung neu zu verhandeln, sofern es sich bei der ersten vereinbarten Honorierung um eine solche handelte, die unter Zugrundelegung der HOAI / AHO berechnet wird.

Sind Bestimmungen oder Klauseln dieses Vertrages nichtig, so berührt es die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder Klauseln nicht. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder Klausel soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.

​

bottom of page